KfW-Heizungsförderung
Für den Heizungstausch gelten im KfW-Programm 458 seit dem 21. Juli 2026 veränderte Förderbedingungen: Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit wurde auf 28.000 Euro reduziert, der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 Prozent; der Effizienzbonus und der pauschale Emissionsminderungszuschlag entfallen. Die derzeitigen Konditionen können noch bis zum 31. Januar 2027 gesichert werden, anschließend sinken Förderhöchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus in halbjährlichen Schritten. Bei laufenden oder geplanten Sanierungsmaßnahmen mit Heizungstausch empfehlen wir daher, die Antragstellung frühzeitig zu prüfen und die erforderlichen Nachweise sowie Vertragsbedingungen rechtzeitig vorzubereiten. Weitere Informationen